Coronavirus (COVID-19)
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Corona-Verordnung Baden-Württemberg
Wissenswertes im Landskreis Waldshut |
Die
Einhaltung von Hygiene- und Abstands-Regeln sowie
Das Tragen einer anerkannten Mund-Nasen-Bedeckung (MNB: FFP2) ist
weitgehend in eigenverantwortlichem Umfang zu gewährleisten.
Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern
zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer
medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder
vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen
und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen werden
generell empfohlen.
Die 2-G Regelung im Einzelhandel ist aufgehoben.
Im
Hochschwarzwald gilt ein Stufenkonzept.
Die
Gastronomiebetriebe sind, unter Einhaltung von Hygienekonzepten, geöffnet.
Im Zeitraum von Mitte März 2020
bis Anfang Februar 2023 wurde unser Alltag in Bezug auf das neuartige Corona-Virus
durch einschränkte Maßnahmen begleitet.
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Hinweise zum Gesundheits-Schutz |
Hier einige Tipps für Ihre
Reiseplanung:
1.Unterkunftsbuchungen
erfolgen immer direkt mit der
Vermieter*in/Vermittler*in, diese sind Vertragspartner bei der Buchung.
2. Falls Sie
Fragen zu Ihrer Anfrage oder Buchung haben,
dann kontaktieren Sie
bitte direkt die Vermieter*in/Vermittler*in über die
der
Buchung zugrundeliegenden Kontaktinformationen.
3. Falls Sie
Ihre bereits gebuchte
Reise nicht (mehr) antreten
und Ihre Buchung ändern möchten,
kontaktieren Sie bitte ebenfalls Ihre
Vermieter*in/Vermittler*in direkt, um
so das weitere Vorgehen in dieser
besonderen Situation klären zu können.
4. Hier finden Sie
Quellen, um sich
bestmöglich über das Corona-Virus informieren können:
Die Informationen werden von den zuständigen
Behörden stets aktualisiert.
Quellenangaben:
https://www.traum-ferienwohnungen.de/69381/#